Allgemeine Geschäftsbedingungen Toxic Foto Köln
§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung dieser Bedingungen
Auftragnehmer im Sinne der nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ist Toxic Foto Köln Donatusstr. 11
50129 Bergheim. Die Besteller und
sonstigen Kunden des Auftragnehmers werden als
Auftraggeber bezeichnet. Auftraggeber ist in jedem Falle
ausschließlich der Vertragspartner. Dies ist auch dann der
Fall, wenn die gegenständlichen Waren und Dienstleistungen
im Interesse eines Dritten in Auftrag gegeben oder ausgeführt
werden bzw. der Auftraggeber nur Zwischenhändler sein
sollte.
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle
Leistungen und Services zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Eigene
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von den
nachfolgenden Bedingungen verdrängt und haben somit keine
Geltung.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der Auftraggeber wird über das Waren- und
Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers durch dessen
Internetauftritt und/oder entsprechendes Werbematerial
informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich
freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme der
Bestellung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
zustande. Die Auftragserteilung erfolgt insbesondere auch
durch Zusenden von Bildvorlagen in Dateiform, entwickelten
bzw. unentwickelten Negativfilmen, Bildabzügen etc. zur
weiteren Bearbeitung oder durch das Bestellen sonstiger
Waren und Dienstleistungen. Der Auftragnehmer nimmt dieses
Angebot durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch
Zusendung der bestellten Waren und Dienstleistungen an. Der
Auftraggeber verzichtet insoweit auf eine ausdrückliche
Annahmeerklärung.
Bei der Bestellung von mehreren Waren oder Dienstleistungen
liegen getrennte und von einander unabhängige Angebote
zum Abschluss von mehreren Kauf- oder Werkverträgen über
jede einzelne bestellte Ware oder Dienstleistung vor. Die
jeweiligen Leistungen werden daher gesondert und
unabhängig voneinander ausgeführt.
§ 3 Leistungen/Eigentumsvorbehalt
Der Umfang der Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem
Vertragsschluss selbst, aus diesen AGB und nachrangig aus
den Internetseiten des Auftragnehmers und sonstigen
Leistungsbeschreibungen (Internetseite, Facebook, Flyern,
Prospekte, Werbung). Leistungsfristen und -termine sind nur
dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Im Übrigen liefert der Auftragnehmer
unter Berücksichtigung ordnungsgemäßer Leistungserbringung
schnellstmöglich. In der Regel innerhalb von 1 – 14 Werktagen,
je nach Arbeitsaufwand.
Erbringt der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht, kann
der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen
Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt
der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte,
sofern er dem Auftragnehmer zuvor schriftlich, per Post
oder E-Mail eine angemessene Frist zur Bewirkung der
Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er
die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der
Frist ablehnen werde.
Ein dem Auftraggeber wegen verzögerter Leistung etwa
zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe
auf den Materialwert der von der Verzögerung betroffenen
Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Ein
vom Auftraggeber etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen
verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung
betroffene Vertragsverhältnis.
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Waren- und
Dienstleistungen bleiben diese vollständiges Eigentum des
Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn Teilzahlungen
bereits erbracht wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat im vereinbarten Umfang die
Mitwirkungshandlungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung
der von dem Auftragnehmer geschuldeten Lieferungen und
Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu
erbringen, insbesondere dem Auftragnehmer die notwendigen
und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert
und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen bzw. Nachfragen des
Auftragnehmers unverzüglich zu beantworten.
§ 5 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte/Leistungsvorbehalte
Der Auftraggeber versichert mit der Abgabe seiner Bestellung,
dass die im Rahmen der Bestellung überlassenen
Digitalvorlagen (Dateien), Bildvorlagen (Positive/Negative) und
sonstigen Arbeitsmittel keine Inhalte haben, die bestehende
Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter
verletzen. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, dass
die Inhalte der übertragenen Dateien nicht gegen
Strafgesetze, allgemeine Moralvorstellungen oder gegen die
öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen.
Soweit der Auftraggeber selbst Dateien, Vorlagen etc. von
Dritten erhält und diese an den Auftragnehmer weiter gibt, hat
er seinerseits Sorge dafür zu tragen, dass ihm der jeweilige
Dritte eine entsprechende Erklärung abgibt.
Sofern Dritte gegenüber dem Auftragnehmer eine Verletzung
vorgenannter Rechte geltend machen, verpflichtet sich der
Auftraggeber in jedem Falle, den Auftragnehmer diesbezüglich
von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
Bei Feststellung vorgenannter Inhalte behält sich der
Auftragnehmer vor, die beauftragten Leistungen nicht
auszuführen und gegebenenfalls die
Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Vergütung bzw. der Kaufpreis für die bestellten Waren und
Dienstleistungen nebst Verpackungskosten und Porto
richtet sich nach der in der Bestellung, auf den Internetseiten
des Auftragnehmers oder in sonstiger Weise veröffentlichten
Preisliste bzw. den in diversen Werbemaßnahmen
angegebenen Preisen. Die Anlieferung unfertiger Aufträge und
der Versand ausgeführter Aufträge einschließlich
Verpackungsmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers.
Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt entsprechend
den auf den Internet-Seiten des Auftragnehmers oder in
sonstiger Form (Flyer, Inserate etc.) angebotenen Zahlungs-
Arten (z.B. auf Rechnung, per Kreditkarte usw.) oder zu den
individuell zwischen Besteller und Auftragnehmer vereinbarten
Modalitäten.
Sofern in der Rechnung des Auftragnehmers keine
Zahlungsbedingungen genannt sind, ist der dort ausgewiesene
Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig und muss binnen 10
Tagen nach Rechnungserhalt vom Auftragnehmer bezahlt
sein. Etwa anfallende Nachnahmekosten sind in voller Höhe
von dem Auftraggeber zu tragen.
Falls der Rechnungsbetrag durch Lastschrifteinzug erfolgen
sollte, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, die dadurch
entstehen, dass die Abbuchung mangels Deckung oder
falscher Kontoangaben nicht möglich sein sollte.
Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die
Forderungen des Auftragnehmers mit 8,0 % (sofern der
Aufraggeber Verbraucher ist mit 5 %) über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das
Recht des Auftragnehmers, einen höheren Schaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Bestellungen nur gegen
Vorkasse durchzuführen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegen
den Auftragnehmer nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem
Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den
Auftragnehmer gilt die vorstehende Regelung entsprechend.
Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Rabatte gewährt
und der Auftraggeber diese Rabatte seinen Kunden nicht
weitergibt, sondern als eigene Vergütung (Provision etc.)
vereinnahmt, haftet für diese Beträge steuerrechtlich
ausschließlich der Auftraggeber.
§ 7 Rücktritt/Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
§ 8 Haftung/Mängelbeseitigung
Der Auftragnehmer führt beauftragte Fotoarbeiten und
sonstige Dienstleistungen nach dem jeweils aktuellen
Standard der Technik aus. Er übernimmt jedoch keine
Garantie dafür, dass die beauftragten Fotoarbeiten dem
individuellen Geschmack des Auftraggebers entsprechen.
Mängel liegen nur dann vor, wenn die Ware dem technischen
Standard aktueller Entwicklungs- und Bearbeitungsmethoden
nicht entsprechen sollte. Farbliche Differenzen zwischen
Fotoarbeiten und den Originaldateien können technisch nicht
vermieden werden und stellen damit keinen Mangel dar.
Dementsprechend können auch Nachbestellungen von der
Erstlieferung bzw. Mustern abweichen, ohne dass dies einen
Mangel darstellt.
Objektive, offensichtliche Mängel der Waren- und
Dienstleistungen sind von dem Auftraggeber binnen zwei
Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Vorlage
sämtlichen Negativ- und Positivmaterials zu rügen. Verdeckte
Mängel sind zwei Wochen nach Feststellung (aus objektiver
Sicht) des Mangels geltend zu machen. Eine spätere
Geltendmachung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat
bei berechtigten Mängeln das Recht, einen
Nachbesserungsversuch zu unternehmen bzw. eine
Ersatzlieferung vorzunehmen.
Erst dann, wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, ist der
Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des
Vertrages oder eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
Etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Auftragnehmer
selbst, als auch gegen dessen Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen sind dem Grunde nach auf vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie
pflichtwidrig herbeigeführte Verletzungen so genannter
Kardinalspflichten (= wesentliche Vertragspflichten) und
summenmäßig auf den Materialwert der erbrachten Leistung
beschränkt.
§ 9 Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des
nachfolgenden Satzes 2 darf der Auftragnehmer die
personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter
Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen
Regelungen speichern und verarbeiten.
Bundesdatenschutzgesetz BDSG und
Teledienstdatenschutzgesetz TDDSG finden Anwendung. Der
Auftraggeber erklärt sich auch nach Abwicklung des
Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial
des Auftragnehmers einverstanden.
Der Auftragnehmer setzt voraus, dass der Besteller für die
Sicherung seiner Datensätze selbst sorgt. Eine Sicherung der
von dem Auftraggeber übermittelten Daten durch den
Auftragnehmer erfolgt nicht. Die vom Auftraggeber
übermittelten Bilddateien werden 2-3 Wochen nach Durchführung
Des Auftrages gelöscht. Sollte der Auftragnehmer, Bilddateien zur
Eigenwerbung benötigen, bedürfen diese der schriftlichen Freigabe,
durch den Auftraggeber.
§ 10 Gerichtsstand
ist Daun
§ 11 Sonstiges
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen
als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrages
ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so
berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses
Vertrages im Ganzen.
Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute,
die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen,
umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die
Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die
Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich
erreicht wird.
Stand: April 2020